Aus dem Ausschuss Planen und Bauen
Gestaltungssatzung für die Innenstadt
Derzeit befasst sich der Ausschuss Planen und Bauen sowie der Rat der Stadt Ochtrup mit einer aufzustellenden bzw. anzupassenden Gestaltungssatzung für die Innenstadt.
Ein Entwurf der von der Verwaltung ausgearbeiteten Gestaltungssatzung wurde am 06.11.2013 der interessierten Ochtruper Bevölkerung vorgestellt. Der vorgestellte Entwurf wird bereits seit geraumer Zeit sowohl in der Politik, als auch im Rahmen der durchgeführten Bürgerversammlung kontrovers diskutiert. Hier stehen zum einen die Interessen der Immobilieneigentümer und Investoren, welche zu starke Einschnitte in Besitz- und Gestaltungsfreiheit befürchten, der von allen Seiten gewollten Attraktivitätssteigerung der Innenstadt mit Verbesserung einer Aufenthaltsqualität gegenüber bzw. nebeneinander. Die Ochtruper Politik ist sich quer durch alle Fraktionen einig, dass eine Gestaltungssatzung aufgestellt werden muss und Regularien für die künftig anzustehenden Sanierungs- und Baumaßnahmen festgezurrt werden müssen.
Sicher sind hier klare Maßstäbe an die Fassadengestaltung, Schaufenstergrößen, zu verwendende Baumaterialien, Struktur der Häuserparzellen, etc. vorzugeben.
Diese Vorgaben dürfen nach Auffassung der Freien Wähler nicht zu kleinteilig und detailliert aufgestellt und in Beton gemeißelt werden.
In verschiedenen öffentlichen Fraktionssitzungen haben sich die Freien Wähler der Stadt Ochtrup mit dem Entwurf der Gestaltungssatzung beschäftigt und diese öffentlich und fraktionsintern diskutiert. Grundsätzlich unterstützen die Freien Wähler die Ziele der Gestaltungssatzung zur Erhaltung und Verbesserung der vorhandenen Gestaltungsqualitäten der Innenstadt.
Die Vorgaben dürfen jedoch nicht zu beschränkend sein, so dass potentielle Investoren abgeschreckt werden und in Ochtrup notwendige Investitionen nicht durchführen.
Es ist nun Sache der Politik, durch Korrekturen den vorgelegten Entwurf der Gestaltungssatzung so anzupassen, dass ein allgemeiner Konsens angestrebt wird.
Der Entwurf der Gestaltungssatzung und die Präsentation vom 06.11.2013, ist auf der Internetseite der Stadt Ochtrup eingestellt und unter nachfolgenden Link zu finden.
https://ochtrup.more-rubin1.de/recherche.php,
Unter Kategorie dann Vorlagen und Gremium Ausschuss dann Ausschuss Bauen und Planen vom 17.09.2013 aussuchen und dort die Anlage zu TOP6 öffnen.
Die nachfolgenden Punkte sind nach Auffassung der Freien Wähler Ochtrup anzupassen:
1. Allgemein
Der textliche Teil der Gestaltungssatzung ist exemplarisch durch grafische Darstellungen oder Bilder zu ergänzen. Die mit der grafischen Darstellung einhergehende nähere Erläuterung schafft schnelleres Verständnis und eine größere Akzeptanz der Regelungen.
2. § 2 Sachlicher Geltungsbereich
Die Begriffe „Instandsetzung und Renovierung“ sind konkreter zu definieren, von geringfügigen Reparaturen im Bestand, explizit abzugrenzen. Es muss klar hervor gehen, ab wann die Gestaltungssatzung greift und welche Baumaßnahmen im Bestand von diesen Regelungen nicht betroffen sind.
3. § 3 Allgemeine Anforderungen
Die Regelungen hinsichtlich Gestaltung und Anpassung an die Nachbarbebauung ist nicht zu strikt zu fassen. Neben dem Erhalt des Altstadtcharakters müssen noch neue Architekturen, welche sich auch architektonisch gut einfügen können, möglich sein. Ggf. ist der Fachausschuss Planen und Bauen bei Abweichungen zur Satzung mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
4. § 4 Baukörper
Die strikte Vorgabe von Gebäudebreiten sollte nicht in die Satzung aufgenommen werden. Maßgeblich für die Umsetzung einer Satzung kann in vielen Fällen die vorhandene Flurstücksbreite sein. Neubauten sind in ihrem Erscheinungsbild als Einzelbaukörper darzustellen. Zusammenhängende Baukörper sind so abzubilden, dass der Eindruck einer kleinteiligen Einzelbebauung entsteht.
5. § 5 Dächer
Die Freien Wähler unterstützen den Ansatz, dass in der Altstadt lediglich Sattel-, Walm- oder Mansardendächer auszuführen sind. Für untergeordnete Dachbauteile sollen auch alternative Materialien zulässig sein. Hier sollte keine zu enge Abgrenzung gegenüber den Planungen erfolgen. Weiter halten die Freien Wähler die im Entwurf vorhandene Forderung des Verbotes von Photovoltaik bzw. Solaranlagen für nicht zielführend. Wir sind hier der Auffassung, dass Sonnenkollektoren oder Solaranlagen sich konstruktiv und gestalterisch in die Dachfläche und die Umgebung einfügen müssen. Entsprechende Anlagen dürfen nicht dominierend wirken. Die Festsetzungen im Bereich der Dachgauben erscheinen den Freien Wählern als zu restriktiv. Auch hier müssen ggf. größere Gauben, als dieses im Entwurf vorhanden ist, möglich sein bzw. müssen Anpassungen, welche aus der Wohnraumnutzung resultieren, möglich sein.
Das Fassaden für Neu- und Anbauten sich nicht historisch gestalten oder geplant werden dürfen, können wir nicht nachvollziehen. Auch hier sollte der Wille des Investors bzw. des Architekten Berücksichtigung finden können.
Richtig finden wir, dass durchgehende Schaufensterfronten nicht stadtbildfördernd sind und von daher unzulässig sind. Die Lage, Form und Detailanschlüsse der Fenster und Eingangstüren sind jedoch gestalterisch auf die charakteristischen Strukturelemente der jeweiligen vorhandenen Fassaden abzustimmen. Eine restriktive Achsvorgabe von 2,50 m halten wir für nicht zielführend. Auch hier ist die Gesamtplanung und die Flurstücksbreite mit zu beachten.
Auch halten wir die Regelung, dass die Farbe der Fassade nur rotes oder braunes Klinkerpflaster beinhalten sollen, für nicht wichtig. Auch hier sollte dem Investoren und dem Architekten die Möglichkeit gegen werden, mit andersfarbigen Mauerwerk oder anderen Materialien wie Sandstein oder Putz zu arbeiten.
6. § 7 Werbeanlagen
Wir sind der Auffassung, dass die Festsetzung nicht lediglich auf Gebäude zu beziehen sind. Eine Werbeanlage muss je Betriebseinheit möglich sein. Für Betriebseinheiten, die über Eck gehen, sollen zusätzliche (zweite) Werbeanlagen an der anderen Fassadenseite zulässig sein.
Abweichungen:
Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass von den Regelungen der Gestaltungssatzung in begründeten Fällen, auf schriftlichen Antrag, Abweichungen zugelassen werden können. Über die Zulässigkeit der Abweichungen befinden die zuständigen politischen Gremien, Ausschuss Planen und Bauen und Rat.
Die Freien Wähler sind der Auffassung, dass der gültig eingeschlagene Weg mit z.B. Aufstellen der Ausweisung eines Sanierungsgebietes und der nun in Arbeit befindlichen Gestaltungssatzung zur Innenstadtsanierung der richtige Weg ist.